top of page

Psychotherapie (Bedeutung: Seele, Behandlung, heilen)

„gezielte professionelle Behandlung seelischer (psychischer) Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln (ohne Medikamente)“

Im Rahmen einer Psychotherapie (PT) lassen sich seelisch bedingten Probleme behandeln. Beispielsweise, wenn das Denken, Fühlen, Erleben und Handeln eines Menschen gestört ist und keine organische Ursache dafür der Auslöser ist. Häufige psychische Störungen sind zum Beispiel Angststörungen, Depressionen, Zwangsstörungen oder Suchterkrankungen.

Psychotherapeuten mit Kassensitz müssen ab dem 1. April 2017 psychotherapeutische Sprechstunden anbieten.
Seit 1967 ist die Psychotherapie Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung.

Seit dem 1. April 2018 ist die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde eine zwingende Voraussetzung für eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung.[1]

Im Allgemeinen belegen Studien, dass es bei der Psychotherapie weniger auf die "Therapieform", als viel mehr auf die Qualität der therapeutischen Beziehung, die Persönlichkeit des Therapeuten sowie der Glaube des Therapeuten und des Patienten an die Vorgehensweise in der Therapie ankommt.

[1] Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie vom 16. Juni 2016

Was bietet die TSS an (PSychotherapie)?

 

Was die TSS anbietet, kann auf der Seite der KBV nachgelesen werden:
kbv.de – Psychotherapie – Versorgungsangebot (Punkt Terminservicestelle)

 

"Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln an Patientinnen und Patienten auch freie Termine
bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Dabei geht es um Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung, für probatorische Sitzungen
und damit auch für die Kurz- und Langzeittherapien (Richtlinien-Psychotherapie). 
Eine Überweisung – so sieht es die gesetzliche Regelung vor – ist generell nicht erforderlich."

 

Häufigkeit psychischer Störungen

 

Psychische Störungen sind häufig. Basierend auf epidemiologischen Studien sind in Deutschland jedes Jahr 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen [1] (DGPPN).

In Deutschland gehen etwa vier Millionen Menschen pro Quartal zu niedergelassenen Psychotherapeuten oder Psychiatern, 800.000 Fälle werden im Krankenhaus behandelt. (FAZ)

 

Aber ihr Auftreten in der Allgemeinbevölkerung (Prävalenz) ist seit Jahrzehnten stabil, was in neueren nationalen (DEGS, 2012) und internationalen (OECD, 2012) epidemiologischen Erhebungen nachgewiesen werden konnte. Andererseits stellen Daten von Kranken- und Rentenversicherung eine zunehmende Bedeutung psychischer Störungen für den Einzelnen, das Gesundheitssystem und damit auch die Gesellschaft insgesamt fest. In Deutschland sind nach diesen Studien bis zu 43 % der Bevölkerung irgendwann in ihrem Leben von einer psychischen Störung betroffen.

Die drei häufigsten Störungsbilder sind Angststörungen, affektive Störungen – zu denen Depressionen zählen – und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum.

 

[1] DGPPN – Zahlen und Fakten

Wartefristen – Psychotherapie

Eine Richtlinienpsychotherapie beginnt durchschnittlich erst fast fünf Monate (19,9 Wochen) nach der ersten Anfrage.
ie durchschnittliche Wartezeit hat sich nur um 3,5 Wochen verkürzt: von 23,4 Wochen im Jahr 2011 auf 19,9 Wochen im Jahr 2017 [1].
(Berlin: ~13 Wochen; NRW: ~23 Wochen)

 

 

Auch der VPP hatte im Okt. 2019 ein Schreiben an 40 Krankenkassen geschickt mit Fragen zur Wartezeit und zur Kostenerstattung (SGB V §13). Die Antwort – 4 von 40 Krankenkassen haben geantwortet – war sehr ernüchternd.

 

Die Wartezeiten werden praktisch nicht thematisiert und für die Kostenerstattung muß zunächst die TSS in der Vermittlung von Sprechstunde, Akutbehandlung und Psychotherapie scheitern, dann wäre der nächste Schritt ein stationärer Aufenthalt (!) – und erst dann kommt die Kostenerstattung in Frage und zusätzlich wird die psych. Sprechstunde durchaus als Übergangslösung betrachtet, die Wartezeit zu überbrücken. [2]

In diesem Kontext ist auch die Kleine Anfrage Bündnis90/die Grünen Jan. 2019 noch zu erwähnen.[3]

 

Quellen:
[1] BPtK-Studie: Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie‐Richtlinie - Wartezeiten 2018
[2] VPP-Anfrage KK’en Wartezeit // Antwort VPP-Anfrage KK’en Wartezeit
[3] Kleine Anfrage Bündnis90/Die Grünen Psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Quellen, aus denen ich mir die Informationen rausgeschrieben habe, sind folgende Seiten:
 KBV-Psychotherapie // VPP - Was ist Psychotherapie? //  therapie.de // Bundesministerium für Gesundheit // DGPPN // BptK // TK // netdoktor - PT // etc.

Angebot_TSS_PT
Angebot_TSS_PT

© 2021 by Stefan Hackmann created with Wix.com - Impressum

bottom of page