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Überweisung nötig?
Ja, das Überweisungsgebot nach § 24 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) ist nach wie vor gültig. Danach muss ein Vertragsarzt diagnostische und therapeutische Leistungen, die von einem anderen Vertragsarzt durchgeführt werden sollen, per Überweisung (Muster 6) veranlassen.
Quelle KVNO
Code nötig?
Voraussetzung für die Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb von vier Wochen ist das Vorliegen einer ärztlichen Überweisung mit Dringlichkeitscode.
Quelle: KVNO
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