Psyrena und PIA
Im Rahmen der Vermittlung von Terminen für Psychotherapie tauchen bisweilen die Begriffe: Psyrena und PIA auf.
An dieser Stelle, eine sehr kurze Erläuterung, um was es sich dabei handelt.
Da Psyrena über die DRV finanziert wird, ist die TSS nicht in der Lage hier zu vermitteln!
Es gibt auch noch PiA'a - damit sind die Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung gemeint (s.u.).
Psyrena
Ein weiterer „Baustein“, der für einige nutzbar ist, ist Psyrena. Hier sind wichtige Fristen einzuhalten, die Maßnahmen müssen drei Monate nach Ende der Reha beginnen
Die Psyrena-Website bietet auf der Startpage direkt eine Umkreissuche, ist klar und übersichtlich strukturiert und informativ.
Auszug aus: Infos für Teilnehmer der Psyrena-Website:
Psyrena eignet sich, wenn man die stationäre psychosomatische Rehabilitation abgeschlossen hat bzw. kurz vor deren Abschluß steht. Die Kosten trägt die Deutsche Rentenversicherung
Es gibt ein umfangreiches Informationsblatt auf der Website: Link zum Infoblatt für Teilnehmer
Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden:
Psy-RENA – Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge
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PIA - Psychiatrische Institutsambulanzen
Versorgungsschwerpunkte sind die Behandlung schwer und chronisch Kranker im Rahmen der Nachsorge, aber auch Notfallpsychiatrie. Ziele sind die Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlungen, aber auch die Sicherstellung einer Behandlung für Patienten, die von den Angeboten niedergelassener Ärzte nicht oder nicht ausreichend erreicht werden.
Durch eine Novelle des § 118 SGB V (im Jahr 2000) wurden psychiatrische Abteilungen am Allgemeinkrankenhäusern zur Einrichtung von psychiatrische Institutsambulanzen ermächtigt.
Einfach in der Suchmaschine seines Vertrauens (dürfte bei den meisten Menschen Google sein):
psychiatrische Institutsambulanz + Bundesland bzw. Stadt eingeben
viele Einrichtungen habe Websites, auf denen man nachschauen kann, welche Angebote hier existieren und wer hier die Zielgruppe ist
Quellen:
DGPPN: Rahmenkonzept für eine Ambulante Intensivbehandlung in der PIA: AMBI
PSYCHOLOGISCHEN PSYCHOTHERAPEUTEN/INNEN IN AUSBILDUNG (PiAs)
Im Rahmen der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in absolvieren Psychologen 1200 h praktische Tätigkeit nach §2, Abs. 2 Nr. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Psychotherapeutengesetzes (PsychTh-APrV) an einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung (Praktische Tätigkeit I) bzw. 600 h nach §2, Abs. 2 Nr. 2 PsychTh-APrV an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung (Praktische Tätigkeit II). Die Praktische Tätigkeit I (Psychiatrie, 1200 h) muss in einem Zeitraum von mind. 8 Monaten, die Praktische Tätigkeit II (Psychosomatik, 600 h) in einem Zeitraum von mind. 4 Monaten erbracht werden. (laut Curriculum, Quelle Uni-Klinik Würzburg)
PiA haben ein Studium der klinischen Psychologie oder der Pädagogik bzw. Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen und sollen vielfach unentgeltlich, gegen ein Taschengeld oder für Kost und Logis erste Erfahrungen in der psychotherapeutischen Arbeit sammeln.
Dabei gehen Einrichtungsträger zunehmend dazu über, Psychologen- oder Psychotherapeutenstellen durch PiA zu ersetzen.