Terminservice- und Versorgungsgesetz
Gesetzlich versicherte Patienten sollen noch schneller einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten bekommen (§ 75 SGB V geändert).
Dazu sieht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, eine Fülle von Maßnahmen vor.
So sind grundversorgende Fachärzte wie Augenärzte und Orthopäden verpflichtet, seit 1. September 2019 mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche anzubieten. Dazu gibt es finanzielle Anreize, unter anderem auch zur Behandlung neuer Patienten.
ür alle Ärzte und Psychotherapeuten mit vollem Versorgungsauftrag wurde auch die Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden pro Woche angehoben (bisher: 20 Stunden). Die Zeit für Hausbesuche wird dabei eingerechnet.
Die TSS müssen Versicherte auch bei der Suche nach einem Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt unterstützen, der sie möglichst dauerhaft aufnimmt
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Artikel 15
Ärzte, die an der fachärztlichen Versorgung nach § 73 Absatz la Satz 2 des SGB V teilnehmen und die insbesondere den Arztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung angehören, müssen mindestens fünf Stunden wöchentlich als offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten.
Terminvermittlung innerhalb von 4 Tagen(!)
Kein Schreibfehler! Hier geht es um die finanziell geförderte Vermittlung durch den Hausarzt!
Der Hausarzt erhält 10€, der Facharzt bekommt einen solchen (medizinisch dringlichen) Termin, der innerhalb von vier Kalendertagen liegen muss, extrabudgetär in voller Höhe vergütet.
Quelle:
KBV - Terminservicestellen